Gemäß der Satzung der „Niedersächsischen Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“ vom 11. Januar 1994 ist es u.a. ein Ziel des Vereins, „wissenschaftliche Forschungen und Publikationen auf dem Gebiet der Gartendenkmalpflege zu fördern“.
Die „Niedersächsische Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“ lobt deshalb jährlich einen „Preis für studentische wissenschaftliche Arbeiten der Gartenkunstgeschichte und Gartendenkmalpflege in Niedersachsen“ aus. Es werden studentische Arbeiten prämiert, die thematisch das Spektrum der Gartenkunstgeschichte und der Gartendenkmalpflege behandeln, einschließlich spezieller Themen wie Grundlagen des Vermessungswesens, der Konstruktion oder Gartentechnik.
Der Preis ist mit 1.500,-€ dotiert. Es können auch ein zweiter und dritter Preis verliehen werden.
Einerseits sollen die Studentinnen und Studenten auf dem Gebiet der Gartenkunstgeschichte und der Gartendenkmalpflege gefördert werden, andererseits kommen die wissenschaftlichen Grundlagenarbeiten den historischen Gärten Niedersachsens zugute.
Grundsätzlich können die Studierenden einer Hochschule bis zum 3 1. Dezember eine entsprechende studentische Arbeit des laufenden Jahres wie Diplom- oder Projektarbeiten sowie ähnliche wissenschaftliche Berichte mit überdurchschnittlichem Ergebnis, in vierfacher Ausfertigung bei der „Niedersächsischen Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“ (Rittergut Ohr, 31860 Emmerthal) einreichen.
Diese Arbeiten werden gegen Unkostenbeitrag von der Gesellschaft angekauft und bleiben damit Eigentum der Gesellschaft.
Die Arbeiten sollen Objekte in Niedersachsen oder Themen, die Gartenkunst und Gartendenkmalpflege in Niedersachsen befördern, behandeln.
Die eingereichten Arbeiten werden von einer Kommission geprüft und bewertet. Die Kommission wählt jährlich aus den eingereichten Arbeiten ein bis drei zur engeren Begutachtung aus und schlägt eine Reihenfolge zur Preisverleihung vor.
Der Vorstand der „Niedersächsischen Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“ beschließt die Prämierung einer oder mehrerer Arbeiten. Dem Vorschlag der Kommission sollte in der Regel gefolgt werden.
Der Vorstand der „Niedersächsische Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“ bestimmt die Mitglieder der Kommission. Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern, die über drei Jahre hindurch die Arbeiten annehmen und begutachten. Auf der Vorstandssitzung vom 30. Mai 2001 im Hardenbergschen Haus hat der Vorstand folgende Zusammensetzung der Kommission beschlossen:
Dietrich Freiherr von Hake (1. Vorsitzender der „Niedersächsischen Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“
Dipl.-Ing. Rainer Schomann (Konservator Fachgebiet Gartendenkmalpflege im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege)
Dr. Jens Beck (Vorstandsmitglied der „Niedersächsischen Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V.“)
Die Niedersächsische Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e.V. vollzieht die Preisverleihung. Die Ergebnisse werden publiziert.
2012: „Villengarten am Gipsmühlenweg – Gartendenkmalpflegerisches Entwicklungskonzept für den Garten einer Fabrikantenvilla zu Beginn des 20. Jahrhunderts”, Verfasserinnen: Iris Lange und Anna Spiegelberg.
2008: „Breidings großer Garten“, Verfasser: André Poldrack und Urs Leyhe , Preisgeld 1.500 Euro
2007: „Villa Windthorst in Hildesheim – Eine gartendenkmalpflegerische Betrachtung“, Verfasserinnen: Nicole Häusler, Kristin Schall, Juliane Stephan und Birte Stiers, Preisgeld 800 Euro
2004: „Kurpark Bad Nenndorf – 200 Jahre Entwicklung und Vorschläge zum gartendenkmalpflegerischen Umgang in der Zukunft“, VerfasserInnen: Henning Dormann und Kim Radke, Preisgeld 1.500 Euro
2001: „Gutspark Lucklum, Erhaltungs- und Wiederherstellungskonzept für eine Schöpfung W. Benques“, VerfasserInnen: Alexandra Frenz, Wolfgang Müller, Meike Strackholder, Preisgeld 750 Euro
2001: „Die Gärten der Konventualinnen der Lüneburger Klöster“ von Kira Jensen, Preisgeld 1.500 Euro
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