Der historische Garten ist ein Bauwerk, das vornehmlich aus Pflanzen, also lebendem Material, besteht, folglich vergänglich und erneuerbar ist. Sein Aussehen resultiert aus einem ständigen Kräftespiel zwischen jahreszeitlichem Wechsel, natürlicher Entwicklung und naturgegebenem Verfall einerseits und dem künstlerischen sowie handwerklichen Willen andererseits, der darauf abzielt, seinem Zustand Dauer zu verleihen.
Art. 2 der Charta von Florenz
Die Gründung der STIFTUNG HISTORISCHE GÄRTEN IN NIEDERSACHSEN ist als konsequente und notwendige Ergänzung bzw. Fortführung der erfolgreichen Arbeit der Gesellschaft zur Erhaltung historischer Gärten e.V. zu verstehen.
Wurde hiermit 1994 ein richtungweisender Schritt zur Förderung des Erhalts niedersächsischer Gartendenkmale (durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Förderung wissenschaftlicher Forschung und Beratung von Denkmaleigentümern) unternommen, sollen mit der STIFTUNG HISTORISCHE GÄRTEN IN NIEDERSACHSEN gartendenkmalpflegerische Arbeiten zur Instandsetzung wertvoller Gärten und Parks gefördert und finanziert werden.
Wegen seines Denkmalcharakters muss der historische Garten im Sinne der Charta von Venedig unter Schutz gestellt werden …
Art. 3 Charta von Florenz
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