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Ziele der Stiftung

Die Klassifizierung als historischer Garten betrifft ebenso Gärtchen von bescheidener Ausdehnung wie regelmäßig oder landschaftlich angelegte Parks.
Art. 6 Charta von Florenz

Da die EigentümerInnen zumeist durch denkmalgeschützte Gebäude finanziell stark belastet sind, ist hier Hilfe von außen dringend geboten! Helfen Sie mit, unterstützen Sie mit, retten Sie Niedersachsens lebende Denkmäler vor dem Verfall und Untergang.

Stätte der Erquickung, zur Meditation oder zum Träumen geeignet, kommt dem Garten der kosmische Sinn eines Idealbildes der Weit zu: er ist ein „Paradies“ im ursprünglichen Sinne des Wortes, das aber Zeugnis von einer bestimmten Kultur, einem Stil, einer Epoche, eventuell auch von der Originalität eines einzelnen schöpferischen Menschen ablegt.
Art. 5 Charta von Florenz

Dem Stilwandel – je nach Verständnis von Natur und Schönheit – unterworfen, stellt der Garten ein einzigartiges, da lebendiges Zeugnis seiner Entstehungszeit dar, in engem Zusammenhang mit den Gebäuden.

Trotzdem wurde die historische und künstlerische Bedeutung alter Gartenanlagen lange verkannt, und nur langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass es sich hier um wertvolle Denkmale handelt, die besonderer Pflege bedürfen.

Auch Niedersachsen ist reich an historischen Gärten, viele dieser Gartendenkmale sind jedoch in einem alarmierenden Zustand. Wildwuchs, Verfall, Bebauung und unsachgemäße Nutzung bedrohen die Anlagen.

Die STIFTUNG HISTORISCHE IN NIEDERSACHSEN wirkt als Garant für besondere Qualität und Dauerhaftigkeit in der Niedersächsischen Gartendenkmalpflege:

Die initiierten und geförderten Projekte sind stets Erhaltungsmaßnahmen an besonders pflegebedürftigen Gartendenkmalen. Sie sind von der Stiftung gemeinsam mit Fachplanern, Denkmalpflegern und den Eigentümern der Anlagen entwickelt worden. Hierbei werden jeweils Konzepte zur Erschließung der Parkanlagen für die Öffentlichkeit entwickelt, welche auch den privaten Belangen Rechnung tragen.

Diese Vorhaben sind besonders sorgfältig ausgewählt und gründlich vorbereitet und dabei im Detail auf ein fachlich hohes Niveau, auf Sparsamkeit der Maßnahmen, auf praktische Realisierbarkeit der Durchführung, und auf langfristige Wirkung ausgerichtet.

Zur Realisierung leistet die Stiftung wirkungsvolle Projektsteuerung. Hierbei müssen Probleme des Naturschutzes, des Baurechtes, des Denkmalschutzes etc. mit Behörden erörtert und ausgeräumt werden durch Informationen, Koordinierung, Antragstellungen und Einholung von Genehmigungen.

Die GarteneigentümerInnen werden bei der Entwicklung von Finanzierungskonzepten unterstützt durch Beratung und Vermittlung weiterer Finanziers sowie durch direkte Hilfestellung bei Erarbeitung und Begründung von Zuwendungsanträgen. Außerdem ist die Erstattung von Gutachten der Stiftung zu diesen Vorhaben gegenüber anderen Förderinstitutionen zielfördernd.

Die mit der Realisierung der Vorhaben erreichten positiven Ergebnisse sollen langfristig gehalten werden, weshalb die Stiftung den Eigentümern auch weiterhin für die Pflege der Gartenanlagen fachliche Beratung anbietet und regelmäßige Überprüfungen durchführt.

Die EigentümerInnen von geförderten und oder fachlich betreuten Gartenanlagen können von der Stiftung die Erlaubnis erhalten, das Stiftungs-Logo auf Hinweisschildern und Broschüren als „Qualitätssiegel“ zu verwenden.