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Stiften

Der Schutz historischer Gärten verlangt, dass sie erfasst und inventarisiert werden. Er erfordert verschiedenartige Eingriffe, nämlich Instandhaltung, Konservierung und Restaurierung.
Art. 9 Charta von Florenz

Stiften, aber wie?

Wie können Sie die Stiftung und ihr Anliegen unterstützen?

– Durch eine Spende, die entweder für ein beliebiges der anstehenden Projekte oder – nach Ihren Wünschen – für ein bestimmtes Projekt oder bestimmte Region im Rahmen der Stiftungssatzung verwendet wird. Wir informieren Sie gern über die aktuellen Fördermaßnahmen.

– Durch eine Zustiftung, d. h., Sie lassen dem Stiftungsvermögen einen größeren Beitrag zukommen, aus dessen Zinsen der Stiftungszweck erfüllt wird. Es besteht hier auch die Möglichkeit, dass der Stifter eine jährliche Zustiftung in gleichbleibender Höhe leistet.

– Testamentarisch wird die Stiftung als Vermögenserbe eingesetzt.

– Unter der Obhut der STIFTUNG HISTORISCHE GÄRTEN IN NIEDERSACHSEN kann auch eine treuhänderische Stiftung errichtet werden. Hier kann der Stifter entscheiden, welche Projekte oder Maßnahmen gefördert werden und hat die Möglichkeit, seinen Namen, den einer ihm nahestehenden Person oder eines Unternehmens die Zeiten überdauern zu lassen. Eine solche Stiftung kann zu Lebzeiten des Stifters errichtet werden, sie kann auch durch Testament verfügt werden.

Die Stiftung ist für jede Spende dankbar!

Und das Wichtigste: Ihre Spende bzw. Zustiftung kommt vollständig den Förderzwecken zugute. Die Stiftung hat aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit aller Beteiligten keine Verwaltungskosten.

Gegenwärtig beträgt das Stiftungskapital ca. 300.000 €.

Spendenkonto bei der Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE57 2655 0105 0000 2614 53 BIC: NOLADE22

Ihre Vorteile:

Als gemeinnützige Einrichtung können für Spenden und Zustiftungen abzugsfähige Spendenquittungen ausgestellt werden. Es fallen auch keine Erbschafts- und Schenkungssteuern an, da Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerfrei sind. Die StifterInnen können ab einem Stiftungsbetrag von ca. 25.000,- € sogar bis zu acht Jahren ihre Steuerlast mindern.