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Ziele der Gesellschaft

Das Ziel, die historischen Gärten in Niedersachsen zu erhalten, gegebenenfalls wiederherzustellen, soll erreicht werden durch:

Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Probleme der qualitätvollen und vielfältigen historischen Gartenanlagen in Niedersachsen durch Öffentlichkeitsarbeit,

Beratung und Information der Mitglieder und der Garteneigentümer über Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Nutzung, über rechtliche wie auch steuerrechtliche Aspekte, über sachgerechte und kostensparende Pflege und Regenerationsmaßnahmen,

ständige Mitteilungen, jährliche Mitgliederversammlungen und Exkursionen,

Förderung wissenschaftlicher Forschung und Publikationen auf dem Gebiet der Geschichte der Gartenkunst und der Gartendenkmalpflege,

gezielte Hilfe durch gartendenkmalpflegerische Gutachten.
Die Erhaltung des gartenkulturellen Erbes für kommende Generationen ist eine gesellschaftliche Verpflichtung!

Der Bestand von Gärten und Parkanlagen ist – im Gegensatz zu Baudenkmalen – ständig stark gefährdet, weil das natürliche Wachsen und Vergehen der Bäume und Sträucher sowie die unkontrollierte Vermehrung unerwünschter Pflanzen, zu fortwährender Veränderung führt. Aber auch die nicht pflanzlichen Gestaltungselemente wie eine differenzierte Bodenmodellierung oder das nach ästhetischen Gesetzen geführte Wegnetz sowie die vielfältigen Wasseranlagen und Skulpturen unterliegen unterschiedlichsten Gefährdungen, zum Beispiel durch einschneidende Umänderungen infolge gewandelten Stilgefühls, und natürlich auch durch neue Nutzungsansprüche.

Der Wunsch nach einer leichteren Pflege bewirkt gleichfalls einen schleichenden Verfall qualitätvoller Gärten. Aus diesem Grunde sind leider nur noch wenige Anlagen nahezu unverändert erhalten. In privater Initiative ist es einigen wenigen Eigentümern gelungen, unter großen Opfern und Mühen ihre Gartenanlagen beispielhaft zu erhalten oder wiederherzustellen.

Für eine große Anzahl der über tausend niedersächsischen wertvollen Gärten und Parks steht auch für die Zukunft eine nahezu schicksalhafte Entwicklung bevor. Viele ihrer Besitzer sind allein kaum in der Lage, ihre historisch bedeutsamen Anlagen langfristig zu erhalten. Neben erheblichen Schwierigkeiten bei der Pflege und Unterhaltung, bedrohen zahlreiche Gefährdungen diese schönen alten Gärten. Vornehmlich sind Veränderungen durch Parzellierung, Bebauung und Straßenerweiterungen zu befürchten. Aber auch durch den Bau von Freizeiteinrichtungen wie Minigolf-, Tennis- und anderen Sportanlagen oder Schwimmbäder, werden Gärten zweckentfremdet. Selbst die in öffentlichem Eigentum befindlichen Parks betrifft ein ständiger Substanzverlust.

Seit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes (1986) besteht in Niedersachsen eine rechtliche Grundlage zur Erhaltung historischer Gärten, die als Grünanlagen ausdrücklich zu den Kulturdenkmalen gerechnet werden. Diese sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Ihr eigenständiger Denkmalwert ist in der Charta von Florenz (1981) genau definiert. Die Charta von Florenz wurde vom internationalen Komitee für Historische Gärten ICOMOS/IFLA zur Sicherung historischer Gärten ausgearbeitet und am 15, Dezember 1981 von ICOMOS registriert mit dem Ziel, die Charta von Venedig (UNESCO) auf diesem speziellen Gebiet der Denkmalpflege zu ergänzen.